Bitte beachte, dass dies eine unverbindliche Zusammenstellung von Informationen durch die MySkills Academy ist. Diese Informationen sind nicht vollständig, geben jedoch einen Überblick über Steuern und sind nicht als Steuerberatung (oder andere Beratung) gedacht.
Umsatzsteuer (UST):
Viele selbstständige Reinigungskräfte sind Kleinunternehmer! Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Was ist ein kleines Unternehmen? Wenn der Umsatz einschließlich der angewandten Steuern im letzten Rechtsjahr unter 22 000 Euro lag und im laufenden Rechtsjahr voraussichtlich 50 000 Euro nicht überschreiten wird, giltst du als Kleinunternehmen.
Einkommenssteuer:
Selbstständige Reinigungskräfte müssen bei einem steuerpflichtigen Einkommen von weniger als 9 408 Euro normalerweise keine Einkommenssteuer zahlen (§ 32a EStG). Wenn du mehr verdienst, kannst hier deine zu zahlende Einkommensteuer berechnen: Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
Gewerbesteuer:
Bis zu einem Geschäftsumsatz von 24 500 Euro können selbstständige Reinigungskräfte von der Gewerbesteuer befreit werden (§ 11 GewStG).